Organisation

Organisation einer nachhaltigen Schülergenossenschaft
 


Eine nachhaltige Schülergenossenschaft muss einige Strukturelemente aufweisen, um bei einem Verband eingetragen und von ihm betreut werden zu können. Dazu hier einige

Hintergrundinformationen:
Eine Genossenschaft ist einem Verein sehr ähnlich, denn es handelt sich ebenfalls um eine Organisation der Mitglieder. Während allerdings ein Verein nur nebenbei eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben darf, ist der Hauptzweck einer Genossenschaft die wirtschaftliche Tätigkeit zum Wohle ihrer Mitglieder. Man spricht auch von der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder.

Das Genossenschaftsgesetz sieht für eingetragene Genossenschaften mittlerweile nur noch eine Mindestmitgliederzahl von drei vor. Bei bis zu 20 Mitgliedern kann man einen einköpfigen Vorstand haben und auf den Aufsichtsrat verzichten. Bei mehr muss es einen zweiköpfigen Vorstand und einen mindestens dreiköpfigen Aufsichtsrat geben.

Der pädagogischen Zielsetzung wegen und in Einklang aller an diesem Projekt Beteiligten wird jedoch für Schülergenossenschaften eindringlich eine Mindestmitgliederzahl von sieben, ein dreiköpfiger Vorstand und ein mindestens dreiköpfiger Aufsichtsrat empfohlen. Das heißt jedoch nicht, dass eine Schülergenossenschaft aufgelöst werden muss, wenn die Zahl der Mitglieder kurzfristig unter sieben fällt. Man kann über kurze Zeiten auch mal mit einem kleineren Vorstand oder Aufsichtsrat arbeiten, sollte aber immer eine zeitnahe Vollbesetzung anstreben.

Die Mitglieder der Schülergenossenschaft treffen sich regelmäßig in der Generalversammlung/Mitgliederversammlung, haben alle eine Stimme und wählen den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Die wichtigsten Bausteine einer genossenschaftlichen Organisation sind

– die Generalversammlung/ Mitgliederversammlung aller Mitglieder,

– regelmäßige Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen,

– die Satzung und evtl. die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Generalversammlung/Mitgliederversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat nennt man auch die „Organe“ oder „Gremien“ der Genossenschaft.

Die Satzung und die Geschäftsordnungen regeln die Rechte und Pflichten der verschiedenen Personen und Organe in einer Genossenschaft.

 

 

Informationen dazu, wie man eine Satzung entwirft, eine Gründungsversammlung durchführt, was bei den Wahlen zum Aufsichtsrat und Vorstand zu beachten ist und Vorlagen für alle formalen Sachen wie Protokolle, Satzungen, Einladungen, Anschreiben an den Verband usw. erhaltet ihr, wenn eure Schülergruppe bzw. euer Lehrer oder eure Lehrerin sich an den für eure Region zuständigen Regionalverband wendet und dieser ein entsprechendes Regionalprojekt aufgelegt hat. Regionalverbände, die bislang ein solches Projekt unterstützen oder schon Interesse gezeigt haben:

        Der Genossenschaftsverband e.V. für Niedersachsen

        Der Genossenschaftsverband Weser-Ems für das Gebiet untere Weser und das Emsland

        Der Rheinland-Westfälische Genossenschaftsverband für NRW und Rheinland Pfalz

Kontaktdaten findet Ihr unter „links“.

Liegt eure Schule in einer Region, wo es bisher noch keine Schülergenossenschaftsprojekte gibt, könnt ihr auf folgender Seite den für eure Region zuständigen Regionalverband ermitteln und dort anfragen, ob und wann es ein solches Projekt geben wird:

http://www.dgrv.de/de/mitglieder/regionalverbaende.html